AGB


Leistungen

  • Die Fotografin wird während der vereinbarten Zeit die Hochzeit des Brautpaars fotografisch festhalten.
  • Die Bilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin.
  • Die Fotografin übernimmt Basisoptimierung und individuelle Nachbearbeitung  sämtlicher Digitaldaten sowie Auswahl der Fotografien.
  • Die Fotografin ist stets bemüht, alle anwesenden Hochzeitsgäste zu fotografieren, dies kann aber nicht garantiert werden. Sollte das Brautpaar bestimmte Fotowünsche haben, kann es diese gern im Vorfeld über den ausgehändigten Fragebogen mitteilen. Die Fotografin wird sich um die Umsetzung bemühen.
  • Die Fotografin stellt die digitalen Bilddateien für das Brautpaar innerhalb von 4 Wochen nach der Hochzeit in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung. Die digitalen Bilder werden im JPEG Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Prints im Format 10×15 werden zeitgleich mit dem Zugang zur Onlinegalerie übergeben.
  • Der Zugang zur Onlinegalerie bleibt für 6 Monate bestehen und die darin enthaltenen Dateien können beliebig oft heruntergeladen werden. Die Entscheidung über die Weitergabe der Zugangsdaten zur Galerie (z.B. an Gäste) obliegt allein dem Brautpaar.
  • Die Fotografin wird die Bilddateien für mindestens 24 Monate sicher verwahren.

Rechteübertragung und Rechte Dritter

  • Die Fotografin überträgt dem Brautpaar die privaten Nutzungsrechte an allen Bildern. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Das Brautpaar kann seine Bilder dann vervielfältigen, privat benutzen, an Freunde, Familie und Hochzeitsgäste weitergeben und auf einem privaten Blog oder Social Media Account, etwa Instagram, teilen.
  • Die gewerbliche Nutzung (etwa für Werbeanzeigen oder kommerzielle Internetseiten) bzw. der Weiterverkauf der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
  • Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt bei der Fotografin.
  • Die angefertigten Aufnahmen dürfen durch die Fotografin zu Werbezwecken genutzt und veröffentlicht werden. Ist dies nicht erwünscht, so ist dem Vertrag eine schriftlicher Erklärung beizufügen.
  • Technische Veränderungen der Bilder, etwa durch Filter, sind untersagt.
  • Im Rahmen der Durchführung des Vertrages werden von der Fotografin auch Fotografien gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein werden (Gäste, Geistliche, Trauredner, Künstler, etc.). Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss das Brautpaar die Fotografin darüber informieren.

IV. Vergütung

  • Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist dem Vertrag zu entnehmen. Die Umsatzsteuer entfällt gemäß § 19 UStG.
  • Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird ein Honorarvorschuss in Höhe von 20 % fällig, der binnen zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung auf das Konto der Fotografin einzuzahlen ist. Eine Rechnung hierzu wird separat ausgestellt. Der im Vertrag genannte Termin gilt erst mit Eingang des Betrages als verbindlich gebucht.
  • Die restliche Vergütung in Höhe von 80 % ist binnen 14 Tagen vor dem Hochzeitstermin zahlbar. Eine Rechnung hierzu wird separat ausgestellt.

V. Kündigung / Ausfallhonorar

  • Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
  • Im Falle der Kündigung durch das Brautpaar, wird die Anzahlung bis 6 Monate vor der Hochzeit zu 50% und bei Kündigung weniger als 6 Monate vor der Hochzeit zu 100% einbehalten. Eine Anrechnung auf andere Leistungen der Fotografin ist nicht möglich.
  • Kann die Fotografin die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt nicht durchführen, wird sie sich um einen Ersatz bemühen. Der oder die FotografIn wird dann auf eigene Rechnung tätig werden. Den geleisteten Vorschuss erhält das Brautpaar in diesem Fall zurück.

VI. Sonstiges

  • Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.